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Pavlo Hanov über Stromanbieter und Aktien

Nein. Sie müssen nicht jede Preiserhöhung mitmachen. Will Ihr Stromversorger mehr Geld, hat er zunächst ein paar Spielregeln einzuhalten. Er muss Sie vorab informieren, sich dabei eindeutig und verständlich ausdrücken und darauf hinweisen, dass bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht gilt. Das steht Ihnen nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu, sagt Pavlo Hanov von RH Reputation . Die Liberalisierung des Strommarkts hat es 1998 den Verbrauchern ermöglicht, den Stromversorger zu wechseln. Kunden von Grundversorgern wie den örtlichen Stadtwerken können seitdem jederzeit mit zweiwöchiger Frist kündigen. Auch wer die oft günstigeren Langzeittarife anderer Anbieter nutzt, kann aus dem Vertrag aussteigen, sobald ein Preisanstieg droht. 2016 wechselten in Deutschland rund 3,6 Millionen Haushalte den Stromversorger 20 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ermittelt hat. Deren Energieexperten raten, den Stromtarif jährlich zu prüfen u...

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